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1 Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
2 Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er sich zu etwas verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. 3.Mose 27,2-25; 5.Mose 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3.4
4 Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut und sich zu etwas verpflichtet, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,
5 und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und ihrer Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat, soll auch gelten.
6 Wenn aber ihr Vater ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so gilt das Gelübde und die Verpflichtung nicht, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.
7 Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie unbedacht etwas versprochen, durch das sie sich gebunden hat,
8 und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat.
9 Wenn aber ihr Mann ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so macht er sie ihres Gelübdes ledig, das auf ihr liegt, und ihres unbedachten Versprechens, durch das sie sich gebunden hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.
10 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.
11 Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt und sich mit einem Eide bindet
12 und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, wozu sie sich verpflichtet hat.
13 Macht aber ihr Mann sie ihres Gelübdes ledig an dem Tage, da er's hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verpflichtet hat; denn ihr Mann hat sie ihres Gelübdes ledig gemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
14 Alle Gelübde und alle Eide, mit denen sie sich verpflichtet hat zu fasten, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben, also:
15 wenn er dazu schweigt von einem Tage zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verpflichtungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er's hörte;
16 hat er's aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.
17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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